Bitte beachten Sie:
Alle vom Land freigegebenen Antragsstrecken sind hier aufgeführt in den Kacheln links.
Alle sich in Entwicklung befindlichen Antragsstrecken haben die Endung "ENTW" und sind nicht final abgenommen.
Mitteilung gemäß § 62 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)
Unter den Voraussetzungen des § 62 NBauO ist eine beabsichtigte Baumaßnahme der Baugenehmigungsbehörde nur mitzuteilen.
Mitteilung gemäß § 62 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) - ENTW
Unter den Voraussetzungen des § 62 NBauO ist eine beabsichtigte Baumaßnahme der Baugenehmigungsbehörde nur mitzuteilen.
Bauantrag gemäß § 63 bzw. § 64 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)
Bevor Sie eine genehmigungspflichtige Anlage errichten, ändern oder die Nutzung ändern dürfen, benötigen Sie eine Baugenehmigung. Dafür stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag.
Bauantrag gemäß § 63 bzw. § 64 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) - ENTW
Bevor Sie eine genehmigungspflichtige Anlage errichten, ändern oder die Nutzung ändern dürfen, benötigen Sie eine Baugenehmigung. Dafür stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag.
Bauvoranfrage gemäß § 73 Abs. 1 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)
Wenn Sie einzelne rechtliche Fragen zur Zulässigkeit Ihres Bauvorhabens vor Einreichung des Bauantrags klären möchten, können Sie dafür eine Bauvoranfrage stellen.
Bauvoranfrage gemäß § 73 Abs. 1 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) - ENTW
Wenn Sie einzelne rechtliche Fragen zur Zulässigkeit Ihres Bauvorhabens vor Einreichung des Bauantrags klären möchten, können Sie dafür eine Bauvoranfrage stellen.
Antrag auf Erteilung einer Teilbaugenehmigung gemäß § 70 Abs. 3 Satz 1 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)
Mit einer Teilbaugenehmigung können Sie auf Antrag vor der Erteilung der Baugenehmigung mit den Bauarbeiten für einzelne Teile oder Bauabschnitten beginnen.
Antrag auf Erteilung einer Teilbaugenehmigung gemäß § 70 Abs. 3 Satz 1 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) - ENTW
Mit einer Teilbaugenehmigung können Sie auf Antrag vor der Erteilung der Baugenehmigung mit den Bauarbeiten für einzelne Teile oder Bauabschnitten beginnen.
Antrag auf Abweichung, Ausnahme oder Befreiung gemäß § 66 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)
Wenn Ihr Bauvorhaben von baurechtlichen Vorschriften abweicht, müssen Sie die Zulassung der Abweichung, einer Ausnahme oder einer Befreiung beantragen und diese begründen. Dies gilt sowohl für genehmigungspflichtige als auch für genehmigungsfreie und verfahrensfreie Vorhaben.
Antrag auf Abweichung, Ausnahme oder Befreiung gemäß § 66 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) - ENTW
Wenn Ihr Bauvorhaben von baurechtlichen Vorschriften abweicht, müssen Sie die Zulassung der Abweichung, einer Ausnahme oder einer Befreiung beantragen und diese begründen. Dies gilt sowohl für genehmigungspflichtige als auch für genehmigungsfreie und verfahrensfreie Vorhaben.
Abbruchanzeige gemäß § 60 Abs. 3 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)
Wenn Sie beabsichtigen, eine bauliche Anlage zu beseitigen, ist dies rechtzeitig vorher der unteren Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen.
Abbruchanzeige gemäß § 60 Abs. 3 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) - ENTW
Wenn Sie beabsichtigen, eine bauliche Anlage zu beseitigen, ist dies rechtzeitig vorher der unteren Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen.
Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer einer Baugenehmigung, einer Teilbaugenehmigung oder eines Bauvorbescheids gemäß § 71 Abs. 1 Satz 3 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO), auch in Verbindung mit § 73 Abs. 2 Satz 2 NBauO
Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben eine gültige Baugenehmigung, Teilbaugenehmigung oder ein Bauvorbescheid vorliegt, können Sie eine Verlängerung um bis zu drei Jahren beantragen.
Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer einer Baugenehmigung, einer Teilbaugenehmigung oder eines Bauvorbescheids gemäß § 71 Abs. 1 Satz 3 der Nds. BauO , auch iVm § 73 Abs. 2 Satz 2 NBauO - ENTW
Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben eine gültige Baugenehmigung, Teilbaugenehmigung oder ein Bauvorbescheid vorliegt, können Sie eine Verlängerung um bis zu drei Jahren beantragen.
Anzeige des Baubeginns bzw. der Fertigstellung bzw. Mitteilung des Bauleiters (§ 76 Abs. 1 bzw. § 52 Absatz 2 Satz 5 NBauO)
Der Baubeginn und die Baufertigstellung ist der unteren Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen. Ebenso ist der/die Bauleiter/in mitzuteilen.
Anzeige des Baubeginns bzw. der Fertigstellung bzw. Mitteilung des Bauleiters (§ 76 Abs. 1 bzw. § 52 Absatz 2 Satz 5 NBauO) - ENTW
Der Baubeginn und die Baufertigstellung ist der unteren Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen. Ebenso ist der/die Bauleiter/in mitzuteilen.
Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung nach § 7 Abs. 4 Nr. 2 WEG
Sie müssen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen, wenn Sie Wohnungseigentum oder ein Dauerwohnrecht geltend machen wollen.
Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung nach § 7 Abs. 4 Nr. 2 WEG - ENTW
Sie müssen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen, wenn Sie Wohnungseigentum oder ein Dauerwohnrecht geltend machen wollen.
Antrag auf Bestätigung, dass Nachweise der Standsicherheit oder des Brandschutzes dem öffentlichen Baurecht entsprechen gemäß § 65 Abs. 2 Satz 3 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)
Vor Einreichung einer Mitteilung gemäß § 62 NBauO ist ein Antrag auf Bestätigung, dass Nachweise der Standsicherheit oder des Brandschutzes dem öffentlichen Baurecht entsprechen, zu stellen. Das Erfordernis ergibt sich aus § 65 Abs. 2 NBauO.
Antrag auf Bestätigung, dass Nachweise der Standsicherheit oder des Brandschutzes dem öffentlichen Baurecht entsprechen gemäß § 65 Abs. 2 Satz 3 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) - ENTW
Vor Einreichung einer Mitteilung gemäß § 62 NBauO ist ein Antrag auf Bestätigung, dass Nachweise der Standsicherheit oder des Brandschutzes dem öffentlichen Baurecht entsprechen, zu stellen. Das Erfordernis ergibt sich aus § 65 Abs. 2 NBauO.
Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
Sie können eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis bei der unteren Bauaufsichtsbehörde beantragen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse darlegen.
Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis - ENTW
Sie können eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis bei der unteren Bauaufsichtsbehörde beantragen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse darlegen.