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Bauantrag gemäß § 63 bzw. § 64 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)

Was wird benötigt?

  • Aktueller Auszug aus der Amtlichen Liegenschaftskarte
  • Angaben über Umweltauswirkungen (wenn UVP durchgeführt wurde)
  • Angaben zur gesicherten Erschließung
  • Baubeschreibung
  • Bauzeichnungen
  • Betriebsbeschreibung (bei gewerblichen und landwirtschaftlichen baulichen Anlagen)
  • Lageplan
  • Nachweis der Standsicherheit (wenn Prüfung vorgeschrieben)
  • Nachweis des Brandschutzes (wenn Prüfung vorgeschrieben)
  • Registrierung

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