Loading...

Schnellzugriff: Anträge starten, fortsetzen, einsehen

Hilfe zur Seite Bauantrag gemäß § 63 bzw. § 64 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)

Bevor Sie eine genehmigungspflichtige Anlage errichten, ändern oder den Nutzen ändern dürfen, benötigen Sie eine Baugenehmigung. Dafür stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag auf Errichtung/Änderung/Nutzungsänderung

TESTSYSTEM!
Auf unserer Webseite werden Cookies gemäß unserer Datenschutzerklärung verwendet. Wenn Sie weiter auf diesen Seiten surfen, erklären Sie sich damit einverstanden.